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   VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941   

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https://dejure.org/2023,6419
VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941 (https://dejure.org/2023,6419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2023 - 10 CE 22.1941 (https://dejure.org/2023,6419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2023 - 10 CE 22.1941 (https://dejure.org/2023,6419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146; VwGO § 123 Abs. 1 und 3; ZPO § 920 Abs. 2; AufenthG § 51 Abs. 2 S. 3; AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6; AufenthG § 51 Abs. 2 S. 1
    Erfolgloser Eilantrag auf Verpflichtung zur Ausstellung einer Bescheinigung des Fortbestands der Niederlassungserlaubnis

  • rewis.io

    Beschwerde, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Bescheinigung, Fortbestand der Niederlassungserlaubnis, Erlöschen, Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund, Türkei, Vorwegnahme der Hauptsache, Wahrscheinliches Obsiegen, Schwerer und ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 21.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; ausreichende Kenntnisse; Betreuung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941
    Die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung hängt von anderen Voraussetzungen ab als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht, so dass sich aus Art. 6 und Art. 7 ARB 1/80 kein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ableiten lässt (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2015 - 1 C 21.14 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 14.16

    Ausreise; Erlöschen; Erlöschensvoraussetzungen; Lebensunterhalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941
    Prozessual handelt sich jeweils um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14.16 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941
    Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts in das Ausland stellt eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund dar (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941
    Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts in das Ausland stellt eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund dar (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 10 CS 21.1385

    Kein Versammlungsverbot für Querdenker-Demonstration

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941
    Da die begehrte Entscheidung die Hauptsache im Wesentlichen vorwegnimmt, ist der anzusetzende Auffangwert in Höhe von 5.000,- Euro nicht - wie für Eilsachen üblich - gemäß Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu mindern (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2022 - 10 CE 21.2270 - juris Rn. 13; B.v. 14.5.2021 - 10 CS 21.1385 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen Ausreise in die Türkei aus einem nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941
    Insgesamt mag die Antragstellerin zwar darauf bedacht gewesen sein, das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG zu verhindern, dies schließt es jedoch nicht aus, dass ihre Niederlassungserlaubnis wegen des selbständigen Erlöschensgrundes des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG erloschen ist, worauf das Verwaltungsgericht und der Antragsgegner zutreffend hingewiesen haben (vgl. i.Ü.: BayVGH, B.v. 8.7.2022 - 10 ZB 22.1379 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 10 CE 21.2270

    Anspruch auf Ausstellung eines Notreiseausweises - Zuständigkeit der deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941
    Da die begehrte Entscheidung die Hauptsache im Wesentlichen vorwegnimmt, ist der anzusetzende Auffangwert in Höhe von 5.000,- Euro nicht - wie für Eilsachen üblich - gemäß Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu mindern (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2022 - 10 CE 21.2270 - juris Rn. 13; B.v. 14.5.2021 - 10 CS 21.1385 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldeten Ausländer im Wege des

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941
    Im Interesse des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG kann es geboten sein, im Eilrechtsschutzverfahren die Hauptsache vorwegzunehmen, wenn eine Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, mithin, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2021 - 10 CE 21.945 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.01.2024 - 10 CE 23.1696

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis, Ausreise zu einem nicht nur

    Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts in das Ausland stellt eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund dar (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 13.3.2023 - 10 CE 22.1941 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 8.7.2022 - 10 ZB 22.1379 - juris Rn. 8, jew. m.w.N.).

    Insoweit drängt sich hier der Schluss auf, dass die Antragstellerin mit ihren kurzen Aufenthalten in Deutschland eher darauf bedacht war, das Erlöschen des Aufenthaltstitels aufgrund des (weiteren) Erlöschensgrundes gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG zu vermeiden (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2023 - 10 CE 22.1941 - juris Rn. 10).

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